Gesetze / Sanitätsoffizieranwärter-Ausbildungsgeldverordnung

SanOAAusbGV 2013

§ 3 Anrechnung anderer Einkünfte auf das Ausbildungsgeld

Auf das Ausbildungsgeld angerechnet werden Geld- oder Sachleistungen, die eine Sanitätsoffizieranwärterin oder ein Sanitätsoffizieranwärter von anderer Seite für eine in der Approbations- oder Bestallungsordnung vorgeschriebene Tätigkeit erhält.

§ 2 § 4